Professionelle Immobilienbewertungen
Immobilienwertgutachten
Immobilienwertschätzung
Gerichtsverfahren (Erbe, Scheidung, Betreuung)
In den Landkreisen Merzig-Wadern, Saarlouis, St. Wendel, Neunkirchen, Trier-Saarburg, Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Kusel, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalzkreis sind wir mit Haus- und Immobilienbewertungen und Hauswertschätzungen für Sie da. Persönlich, erfahren und umfassend, mit Blick für das Detail und die Situation. Freuen Sie sich auf eine individuelle Beratung.
Schnell
Kompetent
Kundenorientiert
BüD Lauer hilft vor An- und Verkaufsentscheidungen durch die Ermittlung des aktuellen Immobilienwertes Fehlentscheidungen zu vermeiden – sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite.
Aber nicht nur für den An- und Verkauf sind Informationen über den tatsächlichen, durch ein Gutachten festgestellten Wert einer Immobilie wichtig. Für die Grundsteuer (Grundbesitzwert) und Erbschaftssteuer, im Rahmen einer gerechten Vermögensaufteilung bei Erbschaften und Ehescheidungen, für gerichtliche, behördliche, steuerliche oder private Zwecke und bei vielen anderen Angelegenheiten ist eine Immobilienbewertung eines zertifizierten Sachverständigen der entscheidende Schlüssel.
Erfragen Sie also vor einer Festlegung, Entscheidung oder Auseinandersetzung den Wert Ihrer Immobilie – so können Sie frühzeitig unnötigen Ärger vermeiden.
Denken Sie daran:
Makler, Banken, Finanzämter … sie alle haben kein Interesse den echten Wert einer Immobilie zu kennen. Denn umso niedriger er ist, um so niedriger ist die Provision bzw. Steuer.
Deshalb: Lassen Sie den Verkaufspreis vor Vertragsabschluss oder den vom Finanzamt geschätzten Grundbesitzwert, Stichwort Erbschaftsteuer, mit einer Immobilienbewertung genau prüfen, so sparen Sie Kosten!
Wir bieten drei Arten von Immobilienbewertungen:
Immobilienwertgutachten (Gebäudewertgutachten)
für Grundstücke, Häuser, Wohnungen, gewerbliche Gebäude oder Sonderimmobilien nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch) in Form einer Verkehrswertermittlung nach dem deutschen Wertermittlungsrecht gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 21) – ab 900 Euro.
Immobilienwertschätzung (Kurzgutachten)
für Grundstücke, Häuser, Wohnungen, gewerbliche Gebäude oder Sonderimmobilien. Eine Immobilienwertschätzung ist eine Gebäudebewertung in Form eines Kurzgutachtens. Sie ist eine perfekte Basis für fundierte Aussagen zum Verkehrswert – ab 500 Euro.
Gutachten für Gerichtsverfahren
(Erbe, Scheidung, Betreuung)
Erbstreitigkeiten, Scheidungen und Betreuungsverfahren sind immer eine komplexe und emotional schwierige Situation. Wenn es dabei im Immobilien geht, sind neutrale, zertifizierte Gutachten die einzige Möglichkeit, klare und verbindliche Eckdaten festzulegen. Diese haben, im Falle eine Falles, auch vor Gericht Bestand – anders als eine Immobilienschätzung von Maklern und Finanzdienstleistern – ab 900 Euro.
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Immobilienwertgutachten oder Gebäudewertgutachten werden meist zur Vorlage bei Gericht oder Behörden oder zur Klärung steuerlicher Sachverhalte benötigt.
Immobilienwertschätzung oder Kurzgutachten enthält die wesentlichen Eckpunkte zum Gundstück bzw. zu den baulichen Anlagen. Es ist für außergerichtliche Angelegenheiten ein guter Anhaltspunkt, hat aber vor Gericht oder beim Finanzamt keinen Bestand.
Was tun bei Erbstreitigkeiten, Scheidung oder Betreuungsverfahren? Hier ist ein Immobilienwertgutachten oder Gebäudewertgutachten die beste Grundlage.
Immobilienbewertung von BüD LAUER
In folgenden Kernregionen sind wir tätig
Landkreis Merzig-Wadern mit den Städten Merzig, Wadern und den Gemeinden Beckingen, Losheim am See, Mettlach, Perl und Weiskirchen
Landkreis Saarlouis mit den Städten Dillingen, Lebach, Saarlouis und den Gemeinden Bous, Ensdorf, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen und Wallerfangen
Saarpfalzkreis mit den Städten Bexbach, Blieskastel, Homburg, St. Ingbert und den Gemeinden Gersheim, Kirkel und Mandelbachtal
Landkreis St. Wendel mit der Stadt St. Wendel und den Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey
Landkreis Neunkirchen mit der Stadt Ottweiler, und den Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler und Schiffweiler
Regionalverband Saarbrücken mit den Städten Friedrichsthal, Püttlingen, Saarbrücken, Sulzbach, Völklingen und den Gemeinden Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg
Landkreis Trier-Saarburg mit der Stadt Trier und den Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz, Ruwer, Saarburg-Kell, Schweich und Trier-Land
Landkreis Birkenfeld mit der Stadt Idar-Oberstein und den Verbandsgemeinden Baumholder, Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen
Landkreis Bernkastel-Wittlich mit der verbandsfreien Gemeinde Morbach, der Stadt Wittlich sowie den Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach, Wittlich-Land
Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Stadt Bitburg und den Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Südeifel und Speicher
Landkreis Kusel mit den Verbandsgemeinden Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein und Oberes Glantal
Wir sind in Ihrer Nähe – persönlich, kompetent, umfassend – und freuen uns auf Ihre Anfrage und bewerten gerne Ihre private und gewerbliche Immobilie.