Immobilienbewertung im Saarland – das Kurzgutachten ab 1.150 €
Sie wollen wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist. Wir sagen Ihnen in einem Satz, welche der drei Bewertungsarten Sie brauchen – und was sie kostet. Ohne Fachchinesisch.
- Von Amtsgerichten öffentlich bestellt
- Keine Provision

Welche Immobilienbewertung brauche ich?
Der Unterschied zwischen Kurzgutachten, Marktwertermittlung und Verkehrswertgutachten liegt nicht in der Sorgfalt – sondern darin, wer das Ergebnis anerkennen muss. Wählen Sie Ihren Anlass:
Vom Kurzgutachten bis zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten
Jede Stufe basiert auf demselben Wertermittlungsrecht nach ImmoWertV 2021. Unterschiedlich sind Tiefe, Nachweisführung – und damit der Preis.

Kurzgutachten
Die günstige Wertermittlung für private, einvernehmliche Entscheidungen in der Familie – wenn kein Rechtsstreit zu erwarten ist.
- Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
- Berechnung nach ImmoWertV 2021
- Nur drei Unterlagen nötig
- Ohne Beschreibung von Bauzustand, Baumängeln und Bauschäden

Marktwertermittlung
Die fundierte Einschätzung des Preises, der aktuell am freien Markt erzielbar ist – für Entscheidungen, die sicher nicht vor Gericht landen.
- Dieselben Bewertungsstandards wie im Vollgutachten
- Bauzustand und Mängel werden erfasst
- Ohne zweites Bewertungsverfahren und behördlichen Überbau
- Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
- Nur drei Unterlagen nötig
- Keine Rechtskraft gegenüber Gericht oder Finanzamt

Voll- bzw. Verkehrswertgutachten
Die umfassende, gerichtsfeste Ermittlung des Marktwerts nach § 194 BauGB – Schwerpunkt unserer Sachverständigentätigkeit.
- Vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt
- Zweites Bewertungsverfahren zur Absicherung
- Vollständige Dokumentation von Bauzustand und Mängeln
- Erstellt von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen
- Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung
Kurzgutachten, Marktwertermittlung oder Verkehrswertgutachten?
Die entscheidende Frage ist nicht, wie genau der Wert ermittelt wird – sondern wer ihn anerkennen muss.
| Kriterium | Kurzgutachten | Marktwertermittlung | Verkehrswertgutachten |
|---|---|---|---|
| Preis | ab 1.150 € | ab 1.450 € | ab 1.890 € |
| Rechtsgrundlage | ImmoWertV 2021 | ImmoWertV 2021 | § 194 BauGB, ImmoWertV 2021 |
| Vor Gericht verwendbar | Nein | Nein | Ja |
| Vom Finanzamt anerkannt | Nein | Nein | Ja |
| Dokumentation von Bauzustand, Mängel und Schäden | Nicht enthalten | Enthalten (Kurzfassung) | Vollständig dokumentiert |
| Zweites Bewertungsverfahren | Nein | Nein | Ja |
| Typischer Anlass | Vermögensübersicht, einvernehmliche Erbfolge in der Familie | Verkauf, Kauf, Scheidung oder Pflichtteil ohne Gerichtsverfahren | Gericht, Finanzamt, absehbarer Streit, Betreuungsverfahren |
| Ortstermin (Innen- und Außenbesichtigung) | Ja | Ja | Ja |
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten für ein Einfamilienhaus ohne Besonderheiten in unseren Kernregionen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder größerer Entfernung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
In vier Schritten zum Wert Ihrer Immobilie
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern uns Ihren Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Bewertungsart Sie brauchen und was sie in Ihrem Fall kostet – unverbindlich.
Unterlagen zusammenstellen
In der Regel reichen drei Dokumente: Flurkarte, Grundbuchauszug und Bauzeichnungen. Fehlt etwas, beschaffen wir es für Sie – nach Aufwand mit 125 €/Stunde – oder messen das Objekt vor Ort auf. Außer beim Verkehrswertgutachten: Hier sind zusätzlich eine Baulastenauskunft und eine Altlastenauskunft nötig.
Ortstermin
Besichtigung innen und außen, Erfassung aller Grundstücks- und Gebäudedaten. Dauer je nach Objekt ein bis zwei Stunden.
Gutachten erhalten
Sie bekommen das fertige Dokument und wir besprechen das Ergebnis mit Ihnen – verständlich, ohne Fachchinesisch.
Mit nur drei Unterlagen zum Kurzgutachten
Viele fürchten einen Papierkrieg. Im Regelfall genügen diese drei Dokumente – und wenn eines fehlt, kümmern wir uns darum.
- 1BauzeichnungenGrundrisse und Schnitte. Nicht vorhanden? Dann messen wir für Sie auf.
- 2Aktueller Auszug aus der FlurkarteAlternativ ein aktueller Lageplan.
- 3Aktueller GrundbuchauszugAuf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Beschaffung.
Weitere Unterlagen, die im Einzelfall nötig sein können
- Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Aktuelle Altlastenauskunft
- Aktuelle Mietverträge sowie Mietvertrags- und Nebenkostenzusammenstellung bei vermieteten Objekten
- Nachweise über An-, Um- oder Vorbauten
- Unterlagen zu Belastungen durch Rechte, etwa Wohnrecht oder Nießbrauch
- Energieausweis, sofern vorhanden

Jörg Lauer, Sachverständigenbüro BÜD LAUER
Makler, Banken und Finanzämter haben kein Interesse daran, den echten Wert Ihrer Immobilie zu kennen. Ich schon.
Öffentlich bestellt von mehreren saarländischen Amtsgerichten und zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle. Diese Zertifizierung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten vor Gericht und beim Finanzamt Bestand hat.
- Amtsgericht Merzig-Wadern
- Amtsgericht Lebach
- Amtsgericht St. Wendel
- Amtsgericht Homburg
- Amtsgericht Wadern (Zweigstelle Merzig)
Antworten zur Immobilienwertschätzung
Was ist ein Kurzgutachten für eine Immobilie?
Ein Kurzgutachten, auch Immobilienwertschätzung genannt, ist eine Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021, die nur die wesentlichen Angaben zu Grundstück und baulichen Anlagen enthält. Es umfasst einen Ortstermin, die Beurteilung der Objektdaten und die Berechnung nach den üblichen Bewertungsverfahren – aber keine Beschreibung des Bauzustands und keine detaillierte Aufnahme von Baumängeln und Bauschäden. Deshalb ist es deutlich günstiger als ein Vollgutachten.
Ist ein Kurzgutachten gerichtsfest?
Nein. Ein Kurzgutachten ist weder rechtssicher noch gerichtsfest und wird von Finanzämtern nicht anerkannt. Es dient als Orientierungshilfe für private, einvernehmliche Entscheidungen. Sobald ein Verfahren vor Gericht oder eine Vorlage beim Finanzamt im Raum steht, brauchen Sie ein Voll- bzw. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Was kostet eine Immobilienwertschätzung?
Das Kurzgutachten für ein Einfamilienhaus ohne Besonderheiten kostet ab 1.150 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten. Die Marktwertermittlung beginnt ab 1.450 Euro. Das Verkehrswertgutachten beginnt bei 1.890 Euro.
Besonderheiten wie nachträgliche An-, Um- oder Vorbauten, Garagen, Belastungen durch Rechte, ein besonderer Ausbaustandard oder besondere Betriebseinrichtungen können den Preis beeinflussen. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder Objekten außerhalb unserer Kernregionen kalkulieren wir individuell.
Worin unterscheiden sich Marktwertermittlung und Verkehrswertgutachten?
Beide beruhen auf denselben Bewertungsstandards. Der Marktwertermittlung fehlen jedoch die kostenintensiven behördlichen Prüfungen und der formelle Überbau – insbesondere das zweite Bewertungsverfahren, das ein Gutachten erst gerichtsfest macht. Die Marktwertermittlung ist damit günstiger, besitzt aber keine Rechtskraft und ist kein offizielles Gutachten im Sinne behördlicher Verfahren.
Welche Bewertung brauche ich bei einer Erbschaft?
Das hängt davon ab, wer das Ergebnis akzeptieren muss. Sind sich alle Erben einig und geht es nur um eine faire Aufteilung innerhalb der Familie, genügt ein Kurzgutachten. Geht es um Pflichtteilsansprüche oder ist Streit absehbar, empfehlen wir die Marktwertermittlung. Sobald die Erbschaftsteuer und damit das Finanzamt ins Spiel kommt oder ein Nachlassverfahren läuft, führt kein Weg am Verkehrswertgutachten vorbei.
Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?
Im Regelfall drei: Bauzeichnungen mit Grundrissen und Schnitten, einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte und einen aktuellen Grundbuchauszug. Fehlen die Bauzeichnungen, messen wir das Objekt für Sie auf. Bei der Beschaffung der übrigen Dokumente unterstützen wir Sie.
Beim Verkehrswertgutachten werden zusätzlich eine Baulastenauskunft und eine Altlastenauskunft benötigt.
Je nach Fall können außerdem erforderlich sein: Miet-Vertrags- und Mietenzusammenstellung, Teilungserklärung, Wirtschaftspläne sowie Protokolle der Eigentümerversammlung.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Im gesamten Saarland – Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis, St. Wendel, Neunkirchen, Saarpfalzkreis und Regionalverband Saarbrücken – sowie in den angrenzenden rheinland-pfälzischen Landkreisen Trier-Saarburg, Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich, Kusel und im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Auch in den kreisfreien Städten Saarbrücken, Trier, Pirmasens und Zweibrücken sind wir aktiv.
Immobilienbewertung im Saarland und in der Region Trier
Das Sachverständigenbüro BÜD LAUER sitzt in Losheim am See. Jörg Lauer ist mit dem regionalen Immobilienmarkt bestens vertraut – das ist bei der Wertermittlung entscheidend, weil Bodenrichtwerte und Marktanpassungsfaktoren regional stark schwanken.
- Merzig-Wadern
- Saarlouis
- Saarpfalzkreis
- St. Wendel
- Neunkirchen
- Regionalverband Saarbrücken
- Trier-Saarburg
- Birkenfeld
- Bernkastel-Wittlich
- Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Kusel
Alle Städte und Gemeinden anzeigen
Merzig, Wadern, Beckingen, Losheim am See, Mettlach, Perl, Weiskirchen, Dillingen, Lebach, Saarlouis, Bous, Ensdorf, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen, Wallerfangen, Bexbach, Blieskastel, Homburg, St. Ingbert, Gersheim, Kirkel, Mandelbachtal, St. Wendel, Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Tholey, Ottweiler, Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Schiffweiler, Friedrichsthal, Püttlingen, Saarbrücken, Sulzbach, Völklingen, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied, Riegelsberg, Trier, Hermeskeil, Konz, Ruwer, Saarburg-Kell, Schweich, Trier-Land, Idar-Oberstein, Baumholder, Birkenfeld, Herrstein, Rhaunen, Morbach, Wittlich, Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach, Wittlich-Land, Bitburg, Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Südeifel, Speicher, Kusel-Altenglan, Lauterecken-Wolfstein, Oberes Glantal, Pirmasens und Zweibrücken.
Sie wissen noch nicht, welche Bewertung Sie brauchen?
Rufen Sie uns an. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Anlass, sagen Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen, und nennen Ihnen das Honorar für Ihren konkreten Fall.
