Wissenswertes rund um Immobiliengutachten, Wertermittlungen und Immobilienmarkt.

17.11.2023

Wertermittlung Immobilie – Hilfe bei Erbschaft

Der geprüfte Sachverständige Jörg Lauer erstellt zwei Wochen nach der Orstbegehung ein solides, umfassendes und zertifiziertes Verkehrswertgutachten nach deutschem Wertermittlungsrecht und §194 BauGB. So vermeiden Sie Ärger und Verluste bei einer Erbschaft.

Folgende Ausgangslage. Sie erben mit Ihren Geschwistern das Haus Ihrer Eltern. Sie möchten das Haus gerne erhalten, eventuell sogar selber einziehen oder es vermieten. Ihre Geschwister haben daran kein Interesse, überlassen Ihnen das Haus aber nicht kostenfrei, sondern möchten den Wert ausgezahlt haben. Es gibt also einige Dinge, die bei der Erbschaft zu beachten sind, um das Immobilien-Erbe anzutreten. Die wichtigsten Punkte:

1. Einigung über den Verkaufspreis:

Sie sollten sich darüber einigen, welchen Wert das Haus hat. Dies kann durch Verhandlungen oder mit Hilfe eines Gutachters erfolgen. Meist ist hier viel Streit vorprogrammiert und ein Gutachter oder eine Gutachterin, der/die von allen akzeptiert, kann von vorherein viele Streitpunkte entschärfen. Zudem kann er oder sie auch einen möglichen Renovierungsstau neutral beurteilen und Kosten dafür abschätzen.

    2. Immobilienbewertung:

    Eine professionelle Immobilienbewertung ist bei einer Erbschaft wichtig, um den aktuellen Marktwert des Hauses zu ermitteln. Hier sind Erfahrung, Fingerspitzengefühl und Kompetenz gefragt. Der Gutachter oder die Gutachterin sollte auch moderierend zur Seite stehen und alle Interessen berücksichtigen. Nur dann kann ein für alle Seiten einvernehmlicher Abschluss gelingen.

      3. Finanzierung klären:

      Natürlich sollten Sie vorab sicherstellen, dass Sie die finanziellen Mittel aufbringen können, um das Haus zu kaufen. Dies könnte durch Ersparnisse, einen Kredit oder andere Finanzierungsoptionen erfolgen. Es ist hilfreich, das im Vorfeld zu klären.

      4. Notar und Kaufvertrag:

      Ein Notar kann den Kaufvertrag vorbereiten. Hierbei werden alle wichtigen Details festgehalten, einschließlich des Verkaufspreises, der Zahlungsbedingungen und anderer relevanter Klauseln. Dieser Vertrag ist für alle Seiten verbindlich und dient der gegenseitigen Sicherheit.

      5. Teilung des Erbes:

      Stellen Sie sicher, dass die Erbangelegenheiten formell und rechtlich korrekt geregelt sind, bevor der Verkauf stattfindet. Hierbei könnte es auch notwendig sein, sich rechtlich beraten zu lassen.

        6. Grundbucheintrag:

        Nach dem Verkauf muss der Grundbucheintrag aktualisiert werden, um Sie als neuen Eigentümer zu zeigen.

          7. Grunderwerbsteuer:

          Informieren Sie sich über die anfallende Grunderwerbsteuer. Die genauen Regelungen hierzu können je nach Land und Region variieren. Auch hier kann ein Gutachter Tipps und Anregungen geben. Insbesondere, wenn er in der Region beheimatet ist, kennt er die regionalen Bedingungen sehr gut. Jörg Lauer steht in den Landkreisen Merzig-Wadern, Saarlouis, St. Wendel, Neunkirchen, Trier-Saarburg, Birkenfeld, Bernkastel-Wittlich und Kusel, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Regionalverband Saarbrücken und Saarpfalzkreis mit Haus- und Immobilienbewertungen und Hauswertschätzungen seinen Kundinnen und Kunden persönlich, erfahren und umfassend zur Seite.

            8. Versicherung überprüfen:

            Überprüfen Sie, ob bestehende Versicherungen auf das neue Eigentumsverhältnis angepasst werden müssen. Überhaupt sind Versicherungen, Verpflichtungen und sonstige Belastungen vorab zu klären.

              9. Finanzberater und Rechtsbeistand:

              Wie schon gesagt, es könnte hilfreich sein, eine Finanzberatung und eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte abgedeckt sind und nichts unberücksichtigt bleibt.

                10. Kommunikation mit Geschwistern:

                Halten Sie eine offene Kommunikation mit Ihren Geschwistern aufrecht, um sicherzustellen, dass alle Parteien mit dem Verkauf einverstanden sind und Missverständnisse vermieden werden. Es gibt immer unterschiedliche Auffassungen, aber wenn Sie miteinander reden und offen bleiben, können diese meist entschärft oder aufgelöst werden.

                  Tipp: Bevor Sie konkrete Schritte unternehmen, wäre es ratsam, sich vorab zu informieren und mit den Geschwistern einen Rahmen für die Erbschaft abzustecken. So können sich alle einbringen und keiner fühlt sich übervorteilt. Auch hier kann ein geprüfter Gutachter wie Jörg Lauer mit seiner Erfahrung aus vielen Gesprächen und hunderten von Immobilienbewertungen helfen.