Wissenswertes rund um Immobiliengutachten, Wertermittlungen und Immobilienmarkt.

13.07.2023

Wertermittlung Immobilie bei Scheidung oder Erbstreit

Zertifiziertes Verkehrswertgutachten in zwei Wochen nach Ortsbegehung. Immobilien Wertermittlung nach deutschem Wertermittlungsrecht und § 194 BauGB durch den zertifizierten Sachverständigen Jörg Lauer. Schnelle Hilfe bei Scheidung.

Eine Scheidung oder der Streit ums Erbe ist für alle Beteiligten oftmals eine schwierige Zeit mit großen emotionalen Belastungen. Jeder fühlt sich im Recht und Ärger ist vorprogrammiert. Hier hilft es, wenn sich die Partner frühzeitig um Klarheit bemühen, insbesondere bei der Bewertung des gemeinsamen Besitzes. Das umfasst u.a. Geldvermögen, Sachgüter und Immobilien. Gerade bei Immobilien sorgen Fragen nach dem Wert, der möglichen Auszahlungssumme oder einer Aufteilung für großen Zündstoff. Um Zeit, Nerven, aber auch Geld zu sparen, empfiehlt sich die Beauftragung eines zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen – idealer Weise gleich am Anfang und im Einverständnis aller Beteiligten. Er erstellt ein neutrales und fundiertes Immobilienwertgutachten und legt die Summe fest. Auf Grundlage dieser Immobilienbewertung wird Verhandlungssicherheit geschaffen, da alle Partner nun von den gleichen Bedingungen ausgehen können.

Was enthält ein Immobilienwertgutachten?

Ein Immobilienwertgutachten beschreibt die einzelnen Wertfaktoren sehr genau und liefert detailliertere Ausführungen zum Wert einer Immobilie als ein Kurzgutachten. Ein Immobilienwertgutachten (auch zertifizierte Immobilienbewertung genannt) hat auch vor Gericht Bestand. Ein Kurzgutachten ist eher für außergerichtliche Vereinbarungen oder einvernehmliche Vereinbarungen im Rahmen eines Testamentes gedacht. Wer aber auch hier sicher gehen will, sollte auf ein Immobilienwertgutachten (zertifiziertes Verkehrswertgutachten) bauen.

Ein Immobilienwertgutachten von Büd Lauer umfasst:

  • Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
  • Beurteilung der Bausubstanz
  • Beschreibung der Immobilie
  • Beschreibung der Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung von Flächenangaben (Bruttogeschoßfläche, Wohn- und Nutzfläche etc.)
  • Ermittlung des Bodenwertes
  • Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, etc.)
  • Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren

Mit diesen Fakten, neutral festgestellt von einem Gutachter, kann eine vetrauensvolle Grundlage für Verhandlungen geschaffen werden. Sichern Sie sich jetzt direkt bei dem zertifizierten Sachverständigen für Immobilien Jörg Lauer eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung unter Telefon 06872 888227.

Weitere Informationen zum Immobilienwertgutachten finden Sie hier.