Wissenswertes rund um Immobiliengutachten, Wertermittlungen und Immobilienmarkt.

06.01.2023

Betreuungsverfahren: Der Verkehrswert Immobilie

Im Betreuungsverfahren frühzeitig alle Weichen stellen – dabei unterstützt Sie Jörg Lauer als zertifizierter Sachverständiger. Immobilien Wertermittlung mit zertifizierten Verkehrswertgutachten in zwei Wochen nach Ortsbegehung. Nach deutschem Wertermittlungsrecht und § 194 BauGB.

Betreuung, ob durch Berufsbetreuer oder Angehörige, kann oft zu einer belastenden Situation werden. Insbesondere dann, wenn die Eigentümer ihre Immobilie verkaufen oder übertragen müssen, um etwa die Kosten für eine erforderliche Pflege oder die Unterbringung und Versorgung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Im Betreuungsverfahren ist hier die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Der Rechtspfleger bzw. die Rechtspflegerin prüfen die Angemessenheit des Kaufpreises im Regelfall anhand eines Verkehrswertgutachtens (Immobilienwertgutachten). Eine Genehmigung kann dabei bis zu acht Wochen dauern. Das ist sehr lang, deshalb empfehlen wir von BüD Lauer das Verkehrswertgutachten bzw. die Immobilienbewertung, ggf. nach Rücksprache mit dem Betreuungsgericht, möglichst frühzeitig erstellen zu lassen. Damit kann sichergestellt werden, dass der Verkauf im Falle eines Falles auch schnell und rechtswirksam abgewickelt werden kann.

Nur ein vollwertiges Immobilienwertgutachten zählt beim Betreuungsverfahren

Wichtig: Nur ein vollwertiges Wertgutachten hat vor Gericht Bestand. Es bestimmt den voraussichtlich erzielbaren, nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definierten Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie oder eines Grundstücks und ist damit im Betreuungsverfahren eine unverzichtbare Grundlage.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Bundesamt für Justiz, § 194 BauGB

Das Immobilienwertgutachten beurteilt also die Immobilie nach bestimmten Kriterien und bemisst ihr einen Wert auf objektiver Basis.

Noch eine Anmerkung zum Thema Berufsbetreuer, insbesondere dann, wenn es sich um Rechtsanwälte handelt. Für sie kann es finanziell sehr lohnenswert sein, wenn im Zuge der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ein Grundstückskaufvertrag aufgesetzt und durchgeführt wird. Schließlich ist es hier für den Anwaltsbetreuer nach dem Gesetz möglich, zusätzliche, nicht von den pauschalen Betreuungskosten gedeckte Gebühren abzurechnen. Darauf sollten Angehörige achten. Wertvolle Informationen rund um das Betreuungsrecht gibt es auf der Website des Instituts für Betreuungsrecht.